Terms
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: aladygma marketing
Die nachfoglenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Firma aladygma marketing (im Folgenden auch aladygma marketing) erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Geltungsbereich
1.1. aladygma marketing erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen aladygma marketing und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.5. aladygma marketing erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Marketing, Online Marketing, Virales Marketing, Linkbuiling, Konzeption, Design, Fotografie und Text. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von aladygma marketing. Gegenstand des Vertrages sind die im Auftrag bezeichneten Leistungen, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
1.6. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber/Auftraggeber zu tragen.
2. Urheber - und Nutzungsrechte
2.1. Alle Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen, Texte, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen und andere Vorlagen) der Firma aladygma marketing sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urheberrecchtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen der Firma aladygma marketing insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG zu. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3.Die Marke Aladygma ist eingetragene Schutzmarke von Mariani Jafeth, Klagenfurt, AT.
Jafeth Mariani ist auch Aladygma Marketing Geschäftsführer.
Diese Marke unterliegt uneingeschränkt den Bestimmungen des anwendbaren Kennzeichnungsrechts und darf nicht ohne Zustimmung der eingetragenen Inhaber genutzt werden.
Registernummer: 302008028674
Anmeldetag: 30.04.2008
In den Klassen: 41, 35, 42
Link : http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2611067/3020080286741/DE
2.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) bedürfen der Einwilligung der aladygma marketing und sind honorarpflichtig.
3. Honorar /Zahlungsbedingungen
3.1. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, da aladygma marketing eine EU Rechnung stellt. Auf jeder Rechnung wird darauf hingewisen: "Sonstige Hinweise: nicht steuerbare sonstige Leistung im Inland nach UStG - Leistungsempfänger ist Steuerschuldner "
3.2. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, durch Vorkasse zu erfolgen. Vorkasse-Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung oder Paypal. Soll aus irgeneinen Grund zwischen Auftraggeber und aladygma marketing in schriftlicher Form entschieden worden, dass die Zahlung erst nach Lieferung der Leistung bezahlt werden muss, dann soll die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht aladygma marketing ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
3.3. Bei einem Rücktritt des Auftraggebern von einem Auftrag oder einem Abbruch des Auftrags durch den Auftraggebern, berechnet aladygma marketing dem Auftraggebern alle bereits entstandenen Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten, mindestens aber eine Stornogebühr in Höhe von 50% der im Auftrag vereinbarten Gesamtvergütung.
4. Geheimhaltungspflicht aladygma marketing
4.1. aladygma marketing ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Auftraggebern erhält, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn die erhaltenen Informationen öffentlich bekannt sind oder aladygma marketing bei Erhalt bereits bekannt waren.
5. Zusatzleistungen
5.1. aladygma marketing ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, aladygma marketing den entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der aladygma marketing abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die aladygma marketing im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die
sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6. Haftung
6.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch aladygma marketing erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggebern getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. aladygma marketing ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Da bei Virales Marketing und Linkbuilding diesen Risiko immer besteht, da man auf fremde Webseiten agiert, ist aladygma marketing nicht verpflichtet, den Auftraggeber immer wieder erneut zu informieren wenn der Auftraggerber solche Services in Auftrag gibt. Der Auftraggeber stellt aladygma marketing von Ansprüchen Dritter frei, wenn aladygma marketing auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebern gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggebern Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet aladygma marketing für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit aladygma marketing die Kosten hierfür der Auftraggeber.
6.2. aladygma marketing haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebern. aladygma marketing haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Arbeitsergebnisse.
6.3. aladygma marketing haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung aladygma marketing wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag aladygma marketing, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung aladygma marketing für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung aladygma marketing nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
6.4. Der Auftraggeber übernimmt dann mit der Genehmigung der Aufträge vor allem die Verantwortung wenn gewünscht wird, dass Links, Werbelinks, Werbetexte egal in welche Form in Foreneinträge, Blogkommentare, Pressemitteilungen, Blogeinträge eingesetzt werden. Der Auftraggeber übernimmt dann auch mit der Genehmigung der Aufträge die Verantwortung von Text, Zitate und Bilder rund um die Links, die von Aladygma Marketing eingesetzt worden sind innerhalb des bestellten Auftrags.
6.5. Soweit aladygma marketing auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haftet aladygma marketing nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.36. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an aladygma marketing, stellt er aladygma marketing von der Haftung frei.
7. Freistellung bei Virales Marketing Aktionen/Guerrilla Marketing
7.1. Die aladygma marketing oder das von ihr eingesetzte eigene oder fremde Personal haften in keiner Weise für Schäden, die durch Virales Marketing/Guerilla-Aktionen innerhalb der schriftlich festgelegten Tätigkeiten erzeugt werden.
7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, aladygma marketing und das von ihr eingesetzte eigene oder fremde Personal zu entschädigen und schadlos zu halten von allen Urteilen, Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, Zahlungen und Kosten gleich welcher Art, insbesondere Bußgeldern, die durch die vereinbarte Aktion veranlasst worden sind. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
8. Liefertermine, Verzug
8.1. Liefertermine und Fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, höherer Gewalt und Ereignissen, die aladygma marketing die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Strom- und Wasserausfall, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten
oder Unterauftragnehmern - haben die aladygma marketing auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die firma
aladygma marketing, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche zustehen, oder die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben, sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder die Verzögerung der
Leistung aus anderen Gründen für den Auftraggeber unzumutbar ist. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist,
sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
8.2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, sind wir berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu
kündigen.
8.3. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne.
8.4. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
9. Streitigkeiten
9.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur zu gleichen Teilen getragen.
10. Sonstiges
10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kozani, Griechenland
10.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der aladygma marketing und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt;
mündliche Nebenabreden existieren nicht. Jegliche Änderung, Ergänzung oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.